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Allgemeine Geschäftsbedingungen Simonhöhe Haus Florian und Urban

Fassung Jänner 2020

Zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Apartments Simonhöhe 3/120
wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Mit der Buchung bzw. mit dem Auftrag zur fixen Reservierung erkennt der Mieter die folgenden Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen als verbindlich an.

1.Vertragsabschluss
Gemäß Reservierungsauftrag durch den Mieter erfolgt eine Buchungsbestätigung durch den
Vermieter per Post, Email oder telefonisch. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter
ein verbindliches Angebot mit Angaben über die Zahlung und Höhe des Mietpreises und
Angaben über den Termin des Aufenthaltes. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der
Mieter den Mietvertrag unterschrieben innerhalb der vereinbarten Frist zurücksendet und die vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Nach der Anzahlung erfolgt eine Buchungsbestätigung. Sollten die Fristen nicht eingehalten werden, kann für die Reservierung nicht mehr garantiert werden.
Sofern nichts anderes erklärt wird, schließt der Mieter den Vertrag auch hinsichtlich der Unterbringung seiner Mitreisenden im eigenen Namen und ist somit für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten persönlich verantwortlich.

2. Fälligkeit und Zahlung
Interessenten erhalten ein Buchungsangebot. Die Buchung gilt als
fixiert, wenn das Angebot durch Unterschrift unter dem Mietvertrag angenommen und die Anzahlung geleistet wurde und am Empfängerkonto ohne Abzug ordnungsgemäß und ohne weitere Gebühren eingegangen ist.

3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit gelten die folgenden Bestimmungen:

3.1 Schriftliche Kündigung
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt hat.

3.2 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Kostenlose Stornierungen sind, unabhängig vom Buchungsdatum, grundsätzlich möglich, soweit diese bis spätestens 49 Tage vor dem gebuchten Anreisetermin beim Vermieter eingehen. Ausnahmeregelungen werden als Teil der Reservierungsbestätigung sofort mit dem Gast schriftlich vereinbart.
Die erhobenen Stornierungsgebühren bei Nicht-Anreise oder Rücktritt belaufen sich nach dem Gesamtmietpreis in EURO wie folgt:
35 – 49 Tage: 10%
21 – 34 Tage: 60%
14 – 20 Tage: 90%
Später als 13 Tage vor Mietbeginn: 100%
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3.3 Vorzeitige Abreise bzw. verspätete Anreise des Mieters
Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Anreise des Mieters wird keine Rückerstattung geleistet.

4. Mietdauer
Die Mietdauer ist im Mietvertrag (Buchungsbestätigung) festgelegt. Die Verfügbarkeit der Wohnung erfolgt am Anreisetag ab 14 Uhr, die Freigabe der Zimmer bis spätestens 10 Uhr. Die Übergabe der Schlüssel ist bis 19 Uhr vor Ort möglich.
Abweichungen hiervon sind nur durch ausdrückliche Vereinbarung möglich.

5. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Vertrages oder der Buchungsbestätigung. Die Information zur Privatvermietung im Internet wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, für potenzielle Fehler wird aber keine Gewähr übernommen. Im Zweifelsfall bitten wir um telefonische Erkundigung. In außergewöhnlichen Fällen können manche Leistungen nicht zur Verfügung stehen. Das Mietobjekt darf nur von den vom Mieter angegebenen Personen bewohnt werden.

6. Haftung
Der Mieter haftet für die durch ihn oder mitreisende Personen verursachten Personenschäden sowie Sachschäden und Verlust der Mietsache, der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, sofern sie den normalen gebrauchsüblichen Verschleiß bei sorgsamem Umgang übersteigen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des Mieters. Der Vermieter haftet für Sachschäden bei grobem Verschulden.

7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Zimmer einschließlich aller darin befindlichen Geräte pfleglich zu behandeln. Teile der Einrichtung sind Originalbestand und können daher bei Beschädigung ggf. nicht wiederhergestellt werden. Die Gäste werden daher gebeten, mit den Mobiliar und der Einrichtung sorgsam umzugehen. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Flüssigkeiten (Säfte, Öl und Ähnliches) im Zusammenhang mit Holzoberflächen geboten.
Alle Schäden, die durch den Mieter oder mitreisende Personen oder seinen Besuchern verursachten werden, sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der entstandene Schaden muss vom Mieter dem Vermieter ersetzt werden.
Gegenstände von besonderem Wert für den Vermieter sind auch dann wieder herstellen zu lassen, wenn die Kosten den Wert der Sache übersteigen; ansonsten ist auf den Wert des Ensembles bei jedem Verschulden Rücksicht zu nehmen. Im Falle des Verlustes eines Schlüssels ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten und Schäden in Höhe eines Pauschalbetrags von 50 Euro zu ersetzen.
Das Mitbringen von Hunden und anderen (kleinen) Haustieren ist nach Absprache gestattet. Anfallender Müll ist in die dafür bereitstehenden Behälter entsprechend dem österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz gegebenenfalls getrennt zu entsorgen.
Beim Check-Out ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind.

8. Gewährleistung
Sollten beim Bezug der Zimmer Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so ist der Mieter zur Mietminderung oder Kündigung berechtigt. Die Kündigung des Mietvertrages ist des Weiteren möglich, wenn die Nutzung durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Feuer etc. erheblich erschwert oder gefährdet wird.
Der gezahlte Mietpreis wird für die Restdauer des Mietverhältnisses in diesem Fall zurückerstattet.

9. Kündigung seitens des Vermieters
Der Mietvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist seitens des Vermieters gekündigt werden, wenn Mieter oder mitreisende Personen sich in störender Weise so verhalten, sodass ihr Verbleiben im Haus anderen Gästen, den anderen Eigentümern oder den Nachbarn nicht zugemutet werden kann. Die Aufnahme von zusätzlichen Personen ohne vorherige Absprache ist ein sofortiger fristloser Kündigungsgrund und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung kann der Vermieter einen angemessen Zuschlag für die Überbelegung verlangen.

10. Hausordnung
Die im Haus angeschlagene bzw. ausliegende Hausordnung ist zu beachten, insbesondere die üblichen Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr.

 

11. Parkplätze
Es steht ein privater Parkplatz nord- und ostseitig zur Verfügung. Zusätzlich steht westseitig, 30m vom Grundstück entfernt, ein großer Parkplatz zur Verfügung. Die Einhaltung der Parkordnung ist obligatorisch, dann hat auch jeder einen Parkplatz. Dafür kann aber leider nicht garantiert werden. Für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl der Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Besuchern, die nicht im Haus gemietet haben, ist es nur aufgrund einer Erlaubnis im
Einzelfall erlaubt, ihr Auto auf dem Privatgrund der Anlage zu parken. Öffentliche Parkplätze stehen in zumutbarer Entfernung zur Verfügung.

12. Reisevertragsrecht
Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung. Die Vorschriften des MRG (des Mietrechtsgesetzes) gelangen ebenfalls nicht zur Anwendung, weil es sich nicht um eine Miete zu Wohnzwecken handelt.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist der Ort, wo sich das vermietende Objekt befindet, also Simonhöhe 3, 9554 Simonhöhe. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Feldkirchen, über 15.000 EUR Streitwert das Landesgericht Klagenfurt.

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